Teilnahmebedingungen


An dem Empfehlungsprogramm kann jeder Kunde der BLV Lebensvorsorge GmbH ab 18 Jahren teilnehmen, der einen nicht gekündigten Versicherungsvertrag bei der BLV abgeschlossen hat. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter des Unternehmens, sowie Familienangehörige und in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.

Prämienwirksam sind ausschließlich Neuverträge für die im Online-Formular explizit genannten Produkte. Neuverträge im Sinne des Programms sind Verträge, die zum Zeitpunkt der Kundenwerbung noch nicht bestanden haben und innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Eingang der Kundenwerbung zustande kommen. Nicht als Neuvertrag gilt ein Vertrag, dessen Versicherungsbeginn weniger als 12 Monate nach Beendigung eines gleichartigen, bereits bei der BLV abgeschlossenen Vertrags liegt.

Die Eigenwerbung ist ausgeschlossen. Die Kundenwerbung muss uns spätestens zusammen mit Eingang des Versicherungsantrags des geworbenen Kunden zugehen; eine nachträgliche Werbung ist nicht möglich.

Die Werbung eines Neuvertrages gilt als erfolgreich, wenn der Vertrag über die BLV zustande gekommen ist, d.h. wenn der Vertrag durch den Versicherer angenommen wurde und die Widerrufsfrist verstrichen ist. Weiterhin muss für eine erfolgreiche Werbung der Erstbeitrag für den Neuvertrag bezahlt worden sein. In der Regel wird die Prämie ca. 6 Wochen nach Vertragsbeginn ausgeschüttet. Wird ein Geworbener mehrfach geworben, erhält der Werber die Prämie, dessen Kundenwerbung zuerst bei der BLV eingegangen ist. Unabhängig von der Anzahl der in einem Neuvertrag versicherten Personen wird die Prämie nur einmal je Neuvertrag ausgeschüttet.

Für die eventuelle Versendung von Gutschein-Prämien kann die BLV die Daten des Werbers (Name, Anschrift und E-Mail Adresse) an einen externen Dienstleister weitergeben. Eine über die Abwicklung des Prämienversands hinausgehende Nutzung der Daten des Werbers ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Werbers ausgeschlossen.

Die Vergütung stellt einen Bruttobetrag dar, der alle eventuell anfallenden Steuern und Abgaben enthält. Die BLV behält sich vor, Werber vom Programm auszuschließen, wenn Anzeichen vorliegen, dass die Kundenwerbung missbräuchlich erfolgt.

Mit der Teilnahme erkennt der Kunde diese Teilnahmebedingungen an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die BLV behält sich vor, das Programm jederzeit einzustellen.

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