An dem Empfehlungsprogramm kann jeder Kunde der BLV Lebensvorsorge
GmbH ab 18 Jahren teilnehmen, der einen nicht gekündigten
Versicherungsvertrag bei der BLV abgeschlossen hat. Ausgeschlossen von der
Teilnahme sind Mitarbeiter des Unternehmens, sowie Familienangehörige und in
häuslicher Gemeinschaft lebende Personen.
Prämienwirksam sind ausschließlich Neuverträge für die im Online-Formular
explizit genannten Produkte. Neuverträge im Sinne des Programms sind Verträge,
die zum Zeitpunkt der Kundenwerbung noch nicht bestanden haben und
innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Eingang der Kundenwerbung zustande
kommen. Nicht als Neuvertrag gilt ein Vertrag, dessen Versicherungsbeginn
weniger als 12 Monate nach Beendigung eines gleichartigen, bereits bei der BLV
abgeschlossenen Vertrags liegt.
Die Eigenwerbung ist ausgeschlossen. Die Kundenwerbung muss uns spätestens
zusammen mit Eingang des Versicherungsantrags des geworbenen Kunden
zugehen; eine nachträgliche Werbung ist nicht möglich.
Die Werbung eines Neuvertrages gilt als erfolgreich, wenn der Vertrag über die
BLV zustande gekommen ist, d.h. wenn der Vertrag durch den Versicherer
angenommen wurde und die Widerrufsfrist verstrichen ist. Weiterhin muss für eine
erfolgreiche Werbung der Erstbeitrag für den Neuvertrag bezahlt worden sein. In
der Regel wird die Prämie ca. 6 Wochen nach Vertragsbeginn ausgeschüttet. Wird
ein Geworbener mehrfach geworben, erhält der Werber die Prämie, dessen
Kundenwerbung zuerst bei der BLV eingegangen ist. Unabhängig von der Anzahl
der in einem Neuvertrag versicherten Personen wird die Prämie nur einmal je
Neuvertrag ausgeschüttet.
Für die eventuelle Versendung von Gutschein-Prämien kann die BLV die Daten
des Werbers (Name, Anschrift und E-Mail Adresse) an einen externen
Dienstleister weitergeben. Eine über die Abwicklung des Prämienversands
hinausgehende Nutzung der Daten des Werbers ist ohne ausdrückliche
Zustimmung des Werbers ausgeschlossen.
Die Vergütung stellt einen Bruttobetrag dar, der alle eventuell anfallenden Steuern
und Abgaben enthält. Die BLV behält sich vor, Werber vom Programm
auszuschließen, wenn Anzeichen vorliegen, dass die Kundenwerbung
missbräuchlich erfolgt.
Mit der Teilnahme erkennt der Kunde diese Teilnahmebedingungen an. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die BLV behält sich vor, das Programm jederzeit
einzustellen.
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